Liebe Patientinnen und Patienten,
ab sofort behandeln wir auch Jugendliche ab 12 Jahre in unserer Praxis hausärztlich. Somit möchten wir einen Beitrag leisten die kinderärztliche Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern zu verbessern.
Dennoch ist es wichtig, dass Jugendliche ab 12 Jahre von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Eine Begleitung eines Erziehungsberechtigten zwischen 15 und 18 Jahren ist eventuell nicht mehr erforderlich. Diese Entscheidung ist abhängig vom Reifegrad des Jugendlichen.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Vorstellung ihres Kindes.
Ihr Praxisteam
