
Liebe Patienten,
aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet elektronische Rezepte auszustellen. Damit dies für sie unproblematisch funktioniert, ist ein Einlesen ihrer Versichertenkarte einmal pro Quartal (vor Herausgabe des ersten Rezeptes) notwendig. Nachfolgend können elektronische Rezept dann auch für das Quartal ausgestellt werden.
Nach Einlesen der Versichertenkarte einmal pro Quartal und Erstellen des Rezeptes, können sie mit ihrer Versichertenkarte in einer Apotheke das Rezept unkompliziert einlösen. Damit dieser Vorgang reibungslos funktioniert, empfehlen wir die Einlösung ihres Rezeptes ab dem Folgetag. In dringlichen Fällen können wir ein elektronisches Rezept (E-Rezept) ausdrucken. Hier erhalten Sie lediglich einen QR-Code zum Einlösen in der Apotheke. Auch hier ist es zwingend erforderlich, dass ihre Versichertenkarte einmal pro Quartal (vor Erstellung des ersten Rezeptes im Quartal) eingelesen werden muss. Eine Rezepterstellung ohne eingelesene Versichertenkarte ist nicht möglich.
Auch wir haben dieses System nicht erfunden und müssen es umsetzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Praxisteam